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Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt bundesweit. Eine Ausnahme bildet die kreisfreie Stadt Rosenheim in Oberbayern. Auf allen Straßen im Stadtgebiet gilt die Rosenheimer Verkehrsordnung (RoStVO), die vor allem in einem Paragraphen von der StVO abweicht:
Allgemeines
Abweichend von der deutschlandweit gültigen StVO ergänzt die Rosenheimer Verkehrsordnung den §16 StVO (‚Warnzeichen‘) wie folgt:
So genannte Schallzeichen (umgangssprachlich ‚Hupe‘) darf nur geben, wer sein Fahrzeug in Betrieb genommen hat.
Wenn Sie im Rosenheimer Stadtgebiet Ihr Fahrzeug bewegen und unsicher sind, ob alle Verkehrsteilnehmer im Umkreis Ihre Anwesenheit bemerkt haben, hupen Sie.
Beim Abbiegen und Spurwechsel
Wenn Sie in eine Straße einbiegen, kündigen Sie das Manöver an durch ein lautes und vernehmliches Hupen.
Wenn der vor Ihnen fahrende Verkehrsteilnehmer Anstalten macht, abzubiegen und sein Fahrzeug verlangsamt, wünschen Sie ihm für seine neue Fahrtrichtung von Herzen alles Gute, indem Sie hupen.
Wenn Sie die Absicht eines Verkehrsteilnehmers zur Kenntnis genommen haben, in Ihre Straße einzubiegen, begrüßen Sie ihn durch ein freundliches Hupen.
Wenn Sie im Begriff sind, die Spur zu wechseln, hupen Sie. Durch das Hupen erübrigt sich das Blinken.
Wenn Sie vor einem Spurwechsel oder bei einem Abbiegevorgang keine Gelegenheit zu einem Schulterblick haben, hupen Sie.
Wenn vor oder hinter Ihnen ein anderes Fahrzeug einen Spurwechsel auf Ihre Spur vornimmt, signalisieren Sie ihm durch Hupen, wenn er genau zwischen den beiden weißen Linien fährt.
Im Berufsverkehr
Wenn Sie sich auf einem Arbeitsweg befinden (zur oder von der Arbeit), hupen Sie. Andernfalls erlischt möglicherweise Ihr berufsgenossenschaftlicher Versicherungsschutz.
Wenn Ihr Fahrzeug auf einer Fahrspur steht (zum Beispiel im Einzugsbereich einer roten Ampel) und vor oder hinter Ihrem Fahrzeug mindestens je ein weiteres Fahrzeug steht, bildet Ihr Fahrzeug womöglich eine Staumitte. Markieren Sie die Staumitte für andere Verkehrsteilnehmer durch Hupen.
Wenn Sie im Berufsverkehr (so genannter ‚stehender Verkehr‘) über eine Kreuzung abbiegen wollen, so ist es in Rosenheim geboten, grundsätzlich die Kreuzung aufzufüllen. „Die Natur verabscheut ein Vakuum“, wird ein großer Mann einst sagen. Bringen Sie sich frühzeitig auf der Kreuzung in Position, um den Parkraum unter der nächsten Rotphase ganz auszunutzen.
Wenn Sie Grün haben und die Kreuzung nicht passieren können, weil es dem Querverkehr gelungen ist, den Verkehrsraum ganz aufzufüllen, goutieren Sie dessen raumsparende Fahrweise durch Hupen.
Gebot der gegenseitigen Kenntnisnahme
Fußgänger sind gegenüber richtigen Verkehrsteilnehmern benachteiligt, weil sie keine Hupe haben. Fußgänger können nicht auf sich aufmerksam machen und leben dementsprechend gefährlich. Wenn Sie Fußgänger sehen, die an einer Ampel oder einem Zebrastreifen oder sogar ohne gekennzeichneten Fußgängerüberweg die Straße queren, unterstützen Sie die Fußgänger durch Hupen.
Wenn Sie vermuten, dass Sie ein Schallzeichen eines anderen Verkehrsteilnehmers überhört haben, bitten Sie um eine Wiederholung, indem Sie hupen.
Wenn Sie glauben, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer das Hupen versäumt hat, obwohl er nach RoStVO dazu berechtigt oder sogar verpflichtet gewesen wäre, erinnern Sie ihn an sein Versäumnis, indem Sie hupen.
Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß die Hupe benutzt und Sie haben das Schallzeichen vernommen, bestätigen Sie die Kenntnisnahme Ihrerseits durch Hupen.
Allzeit gute Fahrt und willkommen in Rosenheim!
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