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Grundrecht auf Maske

Maskenverweigerer framen die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung (sowie andere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie) gern als Verletzung ihrer Grundrechte.

(2) Sie unterstellen einen Gegensatz zwischen Beschränkungen einerseits und allen verfassungsmäßigen Grundrechten auf der anderen Seite. Diesen Gegensatz gibt es nicht. Im Gegenteil: Dass ich eine Maske trage, schützt deine Grundrechte.

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Ein Kommentar

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