
Foto: Wikipedia/Zephyris (Richard Wheeler). 
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Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt bundesweit. Eine Ausnahme bildet die kreisfreie Stadt Rosenheim in Oberbayern. Auf allen Straßen im Stadtgebiet gilt die Rosenheimer Verkehrsordnung (RoStVO), die vor allem in einem Paragraphen von der StVO abweicht:
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